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Die Ministerkonferenz
beschließt die grundsätzlichen, wasserwirtschaftlichen Zielstellungen für die
Flussgebietseinheit Weser und verabschiedet die nach der EG-WRRL und EG-HWRM-RL erforderlichen
Berichte. Darüber hinaus entscheidet sie mögliche Konflikte
wesentlicher Bedeutung, die auf der Entscheidungsebene nicht gelöst
werden konnten. |
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