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Mit dem
Inkrafttreten der EG-WRRL im Jahre 2000
verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, den guten ökologischen und
chemischen Zustand möglichst bis Ende 2015 zu erreichen.
Die
Fischfauna ist dabei eine wichtige biologische Komponente zur
Beurteilung des
ökologischen Zustands
der Oberflächengewässer. Neben der Gewässergüte sollen sowohl die
geeigneten Laich- und Aufwuchsgewässer als auch eine ausreichende
Vernetzung der unterschiedlichen Lebensräume sichergestellt werden.
Die
Bewertung des ökologischen Zustands der Fließgewässer auf der Grundlage
der Fischfauna wird in Deutschland einheitlich mit Hilfe des
fischbasierten Bewertungssystems
(fiBS) durchgeführt. Ausgangspunkt für die Bewertung bildet in
natürlichen Fließgewässern der Vergleich zwischen einer unter
natürlichen Umweltbedingungen zu erwartenden
Referenzfauna
mit der aktuellen Fauna. Dabei wird zwischen häufig vorkommenden
Leitarten, typspezifischen Arten des Gewässers und seltenen aber
regelmäßig vorkommenden Begleitarten unterschieden.
Eine erste Einstufung des
ökologischen Zustands
der Oberflächengewässer
anhand der Fischfauna ist im Bewirtschaftungsplan 2009 für die
Flussgebietseinheit Weser dargestellt. Dabei ist festzustellen, dass die
überwiegende Anzahl an Wasserkörpern einen mäßigen oder schlechteren
ökologischen Zustand bezüglich der Fischfauna aufweist. |