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Bewertungsgrundsätze
  Wasserqualität

Der gute chemische Zustand nach EG-WRRL wird dann erreicht, wenn alle prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe die Umweltqualitätsnormen (UQN) einhalten.

In die Bewertung des ökologischen Gewässerzustands gehen neben den biologischen Qualitätskomponenten u. a. auch die flussgebietsspezifischen Schadstoffe mit ein. Nur wenn auch die Umweltqualitätsnormen für diese Stoffe eingehalten werden, kann der gute ökologische Zustand erreicht werden. Mit der Verabschiedung der Oberflächengewässerverordnung sind seit Juli 2011 die UQN für 167 Stoffe bundesweit einheitlich geregelt.

Stoffgruppen wie den kontinuierlich gemessenen Parametern, den Nährstoffen und der Gruppe "Chlorid und weitere Ionen" kommt bei der Bewertung des ökologischen Zustands nach der EG-WRRL nur "unterstützende Bedeutung" zu. Hierfür sind teilweise so genannte Orientierungswerte festgelegt.

Zur besseren Darstellung der Untersuchungsergebnisse wurden 4 Klassen mit unterschiedlicher Farbgebung gewählt, die den guten bzw. nicht guten Zustand anzeigen.

Bewertungsschema

 
   

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