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Der gute chemische
Zustand nach EG-WRRL wird dann erreicht, wenn alle prioritären und
prioritär gefährlichen Stoffe die Umweltqualitätsnormen (UQN) einhalten.
In die Bewertung
des ökologischen Gewässerzustands gehen neben den biologischen
Qualitätskomponenten u. a. auch die flussgebietsspezifischen
synthetischen und nicht-synthetischen Schadstoffe mit ein. Nur wenn auch
die Umweltqualitätsnormen für diese Stoffe eingehalten werden, kann der
gute ökologische Zustand erreicht werden.
Stoffgruppen wie
den kontinuierlich gemessenen Parametern, den Nährstoffen und der Gruppe
"Chlorid und weitere Ionen" kommt bei der Bewertung des ökologischen
Zustands nach der EG-WRRL nur "unterstützende Bedeutung" zu. Hierfür
sind teilweise so genannte Orientierungswerte festgelegt.
Soweit vorhanden
erfolgt die Bewertung der Untersuchungsdaten nach den neuen
Umweltqualitätsnormen und Orientierungswerten. Lagen diese nicht vor,
wurde auf das Klassifizierungssystem der Länderarbeitsgemeinschaft
Wasser (LAWA) als Hilfsmittel zurückgegriffen. Dabei ist der die
Güteklasse II nach oben begrenzende Wert als Orientierungswert angesetzt
worden. |