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Bewertungsgrundsätze
 

Der gute chemische Zustand nach EG-WRRL wird dann erreicht, wenn alle prioritären und prioritär gefährlichen Stoffe die Umweltqualitätsnormen (UQN) einhalten.

In die Bewertung des ökologischen Gewässerzustands gehen neben den biologischen Qualitätskomponenten u. a. auch die flussgebietsspezifischen synthetischen und nicht-synthetischen Schadstoffe mit ein. Nur wenn auch die Umweltqualitätsnormen für diese Stoffe eingehalten werden, kann der gute ökologische Zustand erreicht werden.

Stoffgruppen wie den kontinuierlich gemessenen Parametern, den Nährstoffen und der Gruppe "Chlorid und weitere Ionen" kommt bei der Bewertung des ökologischen Zustands nach der EG-WRRL nur "unterstützende Bedeutung" zu. Hierfür sind teilweise so genannte Orientierungswerte festgelegt.

Soweit vorhanden erfolgt die Bewertung der Untersuchungsdaten nach den neuen Umweltqualitätsnormen und Orientierungswerten. Lagen diese nicht vor, wurde auf das Klassifizierungssystem der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) als Hilfsmittel zurückgegriffen. Dabei ist der die Güteklasse II nach oben begrenzende Wert als Orientierungswert angesetzt worden.

Klassifizierung des Chemischen Zustands nach EG-WRRL

Chemische Gewässergüteklassifikation nach LAWA

 
   

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