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Entscheidungsebene
  Geschäftsstelle Weser

Der Weserrat steuert alle flussgebietsweiten wasserwirtschaftlichen Fragestellungen. Er besteht aus den Abteilungsleitern der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Länder bzw. aus deren Vertretern. Der Weserrat beschließt insbesondere:

Aufzählung

allgemeine Vorgaben zur Umsetzung der EG-WRRL und der EG-HWRM-RL in der Flussgebietseinheit Weser,

Aufzählung

die Koordinierung der Information und Anhörung der Öffentlichkeit nach Artikel 14 EG-WRRL sowie nach Artikel 9 EG-HWRM-RL,

Aufzählung

die nach Artikel 15 EG-WRRL und Artikel 15 EG-HWRM-RL erforderlichen Berichte und Unterlagen sowie über die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne einschließlich der Maßnahmenprogramme und der Hochwasserrisikomanagementpläne. Die Entwürfe werden an die Ministerkonferenz zur endgültigen Beschlussfassung übermittel,

Aufzählung

die Zeitpläne zur Umsetzung der EG-WRRL und der EG-HWRM-RL sowie über die Arbeitspläne der Geschäftsstelle und übt damit die Kontrollfunktion über die Geschäftsstelle aus,

Aufzählung

Abstimmungen zur administrativen Umsetzung der EG-WRRL und der EG-HWRM-RL innerhalb der beteiligten Länder,

Aufzählung

den Haushaltsplanentwurf einschließlich Stellenplan der Geschäftsstelle sowie die personelle Besetzung der Geschäftsstelle,

Aufzählung

die Einrichtung und Besetzung von Arbeitsgruppen und die ihnen zugewiesenen Aufgaben,

Aufzählung

sonstige wasserwirtschaftliche Planungen für die Weser nach § 1 Abs. 2,

Aufzählung

die Programme über den quantitativen und qualitativen Messdienst an der Weser, soweit nicht durch die Bewirtschaftungsplanung umfasst.

 
 
 
   

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