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Die Extremhochwasserereignisse in den letzten 15 Jahren haben den Umweltrat der Europäischen Kommission zu der Schlussfolgerung kommen lassen, ein Aktionsprogramm zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Europäischen Flussgebieten vorzuschlagen. Hierin enthalten ist auch eine Richtlinie, die eine Bewertung des Hochwasserrisikos und dessen Bekämpfung in jeder Flussgebietseinheit vorsieht.
Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (RL EG 2007/60/EG) ist 2007 in Kraft getreten und schafft hiermit einen Übergang vom Hochwasserschutz zum weitergehenden Hochwasserrisikomanagement und schafft durch die Forderung nach der Einbindung aller Betroffenen in einem Risikogebiet eine weitere Sensibilität für das Thema. In Deutschland liegen bereits für viele Gebiete so genannte Hochwasserschutzpläne vor, die den Anforderungen der neuen Richtlinie angepasst werden und um die neuen Aspekte des Risikomanagement ergänzt werden.
Zweck der Richtlinie ist vorrangig die Dokumentation von Hochwasserrisiken und die Verbesserung der Hochwasservorhersage und des Risikomanagements. Aus dem Wissen um das Risiko kann der Hochwasserschutz verbessert, Maßnahmen der Hochwasservorhersage verstärkt angewendet und technische Hochwasserschutzmaßnahmen zielgerichteter und effizienter eingesetzt werden. |