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Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans und des
Maßnahmenprogramms 2009 befand sich bis zum 22.06.2009 in der
Anhörungsphase.
Insgesamt gingen mehrere Hundert Stellungnahmen mit unterschiedlichem
lokalen, regionalen und überregionalen Bezug zur Flussgebietseinheit
Weser ein. Von diesen Stellungnahmen waren
27 direkt auf die Berichte der FGG Weser bezogen.
Grundsätzlich werden die Entwürfe der FGG Weser von der interessierten
Öffentlichkeit akzeptiert, was auch die geringe Anzahl der eingegangenen
Stellungnahmen unterstreicht.
Folgende Punkte wurden positiv hervorgehoben:
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Beteiligungsprozess über
Internet und Informationsveranstaltungen |
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Zusammenarbeit mit den
umsetzenden Behörden |
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Ausreichende Detailtiefe
des länderübergreifenden Berichts der FGG Weser |
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Dem entgegen
werden folgende Hauptkritikpunkte genannt:
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Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht von allen als
ausreichend wahrgenommen |
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Fehlende Detailinformationen
zu den Maßnahmen sowie
fehlende
Finanzierungs- und Zeitpläne |
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Unzureichend nachvollziehbare Ausweisung von erheblich
veränderten Gewässern (HMWB) |
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Die ausschließliche Berücksichtigung
Wasserver- und Abwasserentsorgung bei Analyse der Kostendeckung der
Wasserdienstleistungen |
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Grundwasserabhängige Landökosysteme werden nicht genannt bzw.
berücksichtigt |
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Fehlende detaillierte Gründe
für Fristverlängerungen |
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Auswirkung von Unterhaltungsmaßnahmen der Gewässer wird aus Sicht der
Unterhaltungsverbände nicht richtig eingeschätzt |
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Sonstige
Kritikpunkte waren fehlende Hinweise zu Synergieeffekten mit anderen
Richtlinien sowie die im Anhörungsdokument noch vorhandenen
Datendefizite in den Karten. Weiterhin wurden konkrete Textergänzungen
zur Verbesserung des Verständnisses vorgeschlagen.
Die einzelnen Kritikpunkte wurden geprüft und soweit zutreffend im
Bewirtschaftungsplan berücksichtigt. Von insgesamt 41 verschiedenen
Kritikpunkten führten 10 Punkte sowie die vorgeschlagenen
Textergänzungen zu einer Anpassung des Bewirtschaftungsplans, 16
Anregungen werden als Hinweise in den zukünftigen Berichtszeiträumen
berücksichtigt. Die restlichen Punkte führten zu keiner
Berücksichtigung, da sie entweder schon im bestehenden Text integriert
sind oder nur regionale Bedeutung haben und daher auch in den regionalen
Berichten Berücksichtigung finden müssen.
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