Auf der Grundlage der Ergebnisse der Gewässerüberwachung und der entsprechenden Bewertungsmethoden wurden die Wasserkörper des Oberflächen- und Grundwassers hinsichtlich ihres Zustands eingestuft. Um das grundsätzliche Ziel der EG-WRRL, den guten chemischen und ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial aller Oberflächenwasserkörper sowie den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand aller Grundwasserkörper zu erreichen, wurden untergeordnete Ziele abgeleitet und die zu ihrer Umsetzung notwendigen Maßnahmen formuliert. Die EG-WRRL unterscheidet zwischen grundlegenden und ergänzenden Maßnahmen (Artikel 11 Abs. 3 und 4).
Grundlegende Maßnahmen
Unter den grundlegenden Maßnahmen werden die der inhaltliche und rechtliche Umsetzung bestehender EG-Richtlinien verstanden, wie z. B. Maßnahmen wie der Schutz der Gewässer für die Trinkwassergewinnung oder die Begrenzung der Einleitung aus Punktquellen.
Ergänzende Maßnahmen
Ergänzende Maßnahmen werden ergriffen, wenn der gute Zustand oder das gute ökologische Potenzial mit der Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen, von der ausgegangen wird, allein nicht erreicht wird. Hierunter werden nicht nur administrative Schritte verstanden, sondern auch konzeptionelle Maßnahmen sowie Bau- und Sanierungsvorhaben.
Die konkreten Maßnahmenprogramme in den Ländern der FGE Weser wurden auf regionaler Ebene in Zusammenarbeit und enger Absprache mit den Maßnahmenträgern und Nutzern erarbeitet. Die Maßnahmenprogramme müssen ganzheitlich betrachtet werden, da beispielsweise Maßnahmen hinsichtlich der Gewässerstruktur und stofflicher Einträge miteinander kombiniert und so Synergieeffekte erzielt werden können. Maßnahmen, die sich auf verschiedene Belastungsbereiche auswirken, stehen auch wegen ihrer hohen Kosteneffizienz im Vordergrund.
Es gibt konzeptionelle Maßnahmen, die in unterschiedlichen Belastungsbereichen und sowohl auf Oberflächen- als auch Grundwasserkörper wirken können. Hierunter fallen z. B. Informations- und Fortbildungsmaßnahmen, freiwillige Kooperationen oder die Durchführung von Forschungsvorhaben. Diese Maßnahmen werden bei Bedarf den entsprechenden Belastungstypen zugeordnet. Konzeptionelle Maßnahmen haben in der FGE Weser ebenfalls eine hohe Bedeutung. Sie werden in vielen Planungseinheiten (bezogen auf die Oberflächenwasserkörper) und Teilräumen (bezogen auf die Grundwasserkörper) durchgeführt. |