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Allgemeines
 

Am 22.12.2000 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik veröffentlicht. Diese Richtlinie wird kurz in der Arbeitswelt als Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) bezeichnet.

Ihr Ziel ist es grundsätzlich in allen Oberflächengewässern und im Grundwasser den guten Zustand zu erhalten oder durch geeignete Maßnahmen bis 2015 zu erreichen. Im Grundwasser wird hierbei nach der Qualität und der Menge unterschieden. Bei den Oberflächengewässern, die sich aus Flüssen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern zusammensetzen, werden chemischer und ökologischer Zustand differenziert.

Die Philosophie der EG-WRRL besteht darin, dass die Ressource Wasser stärker als bisher in Form einer integralen Betrachtung ganzheitlich die vorhandenen Nutzungen berücksichtigend nachhaltig geschützt wird. In diesem Prozess wird die Öffentlichkeit aktiv einbezogen, so dass ein Höchstmaß an Transparenz dabei helfen soll die Akzeptanz für Entscheidungen zu erhöhen. Einer der Meilensteine bei der Umsetzung dieser Richtlinie ist der Bewirtschaftungsplan, der erstmals 9 Jahre nach in Krafttreten aufgestellt werden soll und am 22.12.2009 für die Flussgebietseinheit Weser veröffentlicht wurde. Hierin sind alle wesentlichen Detailschritte zusammenfassend dargestellt und auch das Maßnahmenprogramm enthalten.

Weitere Hauptmerkmale der Richtlinie sind:
Aufzählung

die Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten

Aufzählung

europaweite einheitliche Standards

Aufzählung

Berücksichtigung von sozioökonomischen Gegebenheiten

Die länderübergreifende Koordination bei der Umsetzung der EG-WRRL in der Flussgebietseinheit Weser wird von der Geschäftsstelle Weser übernommen.

Flussgebietseinheit Weser

 
   

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