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Allgemeines
 

Am 22.12.2000 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik veröffentlicht. Diese Richtlinie wird kurz Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) genannt.

Ihr Ziel ist es grundsätzlich in allen Oberflächengewässern und im Grundwasser den guten Zustand zu erhalten oder durch geeignete Maßnahmen bis 2015 zu erreichen. Im Grundwasser wird hierbei nach der Qualität und der Menge unterschieden. Bei den Oberflächengewässern, die sich aus Flüssen, Seen, Übergangs- und Küstengewässern zusammensetzen, wird zwischen dem chemischen und ökologischen Zustand differenziert.

Die Philosophie der EG-WRRL besteht darin, dass die Ressource Wasser stärker als bisher in Form einer integralen und ganzheitlichen Betrachtung nachhaltig geschützt wird. Dabei sind die vorhandenen Nutzungen der Gewässer ausdrücklich zu berücksichtigen. In diesem Prozess wird die Öffentlichkeit aktiv einbezogen. Ein Höchstmaß an Transparenz soll dabei helfen, die Akzeptanz für Entscheidungen zu erhöhen.

Weitere Hauptmerkmale der Richtlinie sind:

Aufzählung

die Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten

Aufzählung

europaweite einheitliche Standards

Aufzählung

Berücksichtigung von sozioökonomischen Gegebenheiten

Einer der Meilensteine bei der Umsetzung dieser Richtlinie ist der Bewirtschaftungsplan, der erstmals 9 Jahre nach in Krafttreten aufgestellt werden soll und am 22.12.2009 für die Flussgebietseinheit Weser veröffentlicht wurde. Hierin sind alle wesentlichen Detailschritte zusammenfassend dargestellt und auch das Maßnahmenprogramm enthalten.

Planungseinheiten

 
   

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