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Am 22.12.2000 wurde im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft die Richtlinie 2000/60/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines
Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der
Wasserpolitik veröffentlicht. Diese Richtlinie wird kurz in der
Arbeitswelt als Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) bezeichnet.
Ihr Ziel ist es
grundsätzlich in allen Oberflächengewässern und im Grundwasser den guten
Zustand zu erhalten oder durch geeignete Maßnahmen bis 2015 zu
erreichen. Im Grundwasser wird hierbei nach der Qualität und der Menge
unterschieden. Bei den Oberflächengewässern, die sich aus Flüssen, Seen,
Übergangs- und Küstengewässern zusammensetzen, werden chemischer und
ökologischer Zustand differenziert.
Die Philosophie der EG-WRRL
besteht darin, dass die Ressource Wasser stärker als bisher in Form
einer integralen Betrachtung ganzheitlich die vorhandenen Nutzungen
berücksichtigend nachhaltig geschützt wird. In diesem Prozess wird die
Öffentlichkeit aktiv einbezogen, so dass ein Höchstmaß an Transparenz
dabei helfen soll die Akzeptanz für Entscheidungen zu erhöhen. Einer der
Meilensteine bei der Umsetzung dieser Richtlinie ist der
Bewirtschaftungsplan, der erstmals 9 Jahre nach in Krafttreten
aufgestellt werden soll und am 22.12.2009 für die Flussgebietseinheit
Weser veröffentlicht wurde. Hierin sind alle wesentlichen Detailschritte
zusammenfassend dargestellt und auch das Maßnahmenprogramm enthalten.
Weitere
Hauptmerkmale der Richtlinie sind:
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die Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten |
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europaweite
einheitliche Standards |
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Berücksichtigung von
sozioökonomischen Gegebenheiten |
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Die länderübergreifende Koordination bei der Umsetzung der EG-WRRL in der Flussgebietseinheit Weser wird von der Geschäftsstelle Weser
übernommen. |