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Seit gut 100 Jahren wird im Wesereinzugsgebiet Salz zur Herstellung von Pflanzendüngestoffen abgebaut. Die Produktionsgebiete liegen an der Fulda bei Neuhof, im hessisch-thüringischen Werragebiet und im niedersächsischen Aller-Leine-Gebiet. Bei dem Produktionsprozess fallen in hohem Maße feste und flüssige salzhaltige Abfälle an, weil nur ein Teil des gewonnenen Materials als Wertstoff verwendet werden kann. Daher werden zum Einen große Mengen von Salzabwässern in die Flüsse eingeleitet und schränken die Entwicklung einer gewässertypischen Tier- und Pflanzenwelt erheblich ein. Zum Anderen werden Salzabwässer in Hessen derzeit noch im tieferen Untergrund verpresst. Die Belastung der Weser mit Salz ist hauptsächlich der Kaliindustrie zuzuschreiben. Salzeinleitungen aus anderen Produktionsprozessen, häuslichen Abwässern oder aus der Fläche (z. B. Streusalz) spielen eine untergeordnete Rolle. Bereits im Vorfeld der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms wurden zahlreiche Aktivitäten eingeleitet, um möglichst zeitnah ein wirksames Maßnahmenpaket zur Verringerung der Salzbelastung zusammenzustellen, abzustimmen und zur Umsetzung zu bringen. Dies sind z. B.
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das Investitionsprogramm zum integrierten Maßnahmenkonzept (IMK) der K+S KALI GmbH mit dem Ziel einer mengenmäßigen Reduzierung der Salzabwässer aus der Kaliproduktion im Werrarevier,
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öffentlich-rechtliche Vereinbarungen der Länder Hessen und Thüringen zur Fortführung der Kaliproduktion bei Sicherung der Anforderungen eines nachhaltigen Umweltschutzes,
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eine Machbarkeitsstudie über Fernleitungen zur Entsorgung der Salzabwässer in verschiedene Regionen.
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Die K+S KALI GmbH hat im integrierten Maßnahmenkonzept (IMK) aus dem Jahr 2008 erhebliche Investitionen vorgesehen und mit der neuen Integrierten Salzlaststeuerung (NIS) aus dem Jahr 2009 weitere Maßnahmen angedacht, die zu einer deutlichen Reduzierung der Salzabwassereinleitung in Grund- und Oberflächengewässer bis 2015 führen bzw. führen sollen. Im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen werden, alle Voraussetzungen zur Zielerreichung der Anforderungen der EG-WRRL zu erfüllen. Daher sind weitere erhebliche Anstrengungen notwendig, um das Ziel einer deutlichen Verbesserung des Grundwassers und der betroffenen oberirdischen Fließgewässer zu erreichen.
Grundsätzlich in Frage kommen die nachfolgend aufgezählten Maßnahmen, wobei bei der Maßnahmenauswahl und Festlegung der Bewirtschaftungsziele die ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange zu berücksichtigen sind: |

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