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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in der FGE Weser
  EG-WRRL

Die EG-WRRL soll zu einer Verbesserung des Zustands der Gewässer in der europäischen Gemeinschaft beitragen. Gewässer werden zukünftig konsequent in der Fläche ihres Einzugsgebietes betrachtet. Länder- oder Staatengrenzen sind kein Hindernis mehr für einen flussgebietsweiten Gewässerschutz.

Die Zielsetzungen der EG-WRRL wurden in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG ) des Bundes und in die Länderwassergesetze aufgenommen. Trotz der Vorgaben der EG-WRRL und der Übertragung in nationales Recht ist es für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse innerhalb der EU notwendig gemeinsame Strategien sowie ein gemeinsames Verständnis zur Umsetzung der geschaffenen Regeln zu erarbeiten. In der Common Implementation Strategy (CIS) arbeiten fachspezifische Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene zusammen, um spezielle Fragestellungen für die Umsetzung der EG-WRRL zu klären. Auf deutscher Ebene werden die gestellten Anforderungen von der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aufbereitet, um eine einheitliche Umsetzung in Deutschland zu fördern. In der rein nationalen Flussgebietseinheit (FGE) Weser liegen sieben Bundesländer, die sich zur Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser zusammengeschlossen haben, um die Ziele der EG-WRRL gemeinsam zu erreichen. Die operativen Arbeiten dieser länderübergreifenden wasserwirtschaftlichen Koordinierungsaufgaben, wie z. B. die Erstellung des Bewirtschaftungsplans für die FGE Weser, werden von der Geschäftsstelle der FGG Weser durchgeführt.

Bestandsaufnahme

Bis Ende 2004 wurde eine Bestandsaufnahme zur Beschreibung des Ist-Zustands der Gewässer in der FGE Weser durchgeführt. Bis 2013 ist diese Bestandsaufnahme zu überprüfen und muss von da an alle sechs Jahre aktualisiert werden (Art. 5 EG-WRRL).

Überwachungsprogramm

Für die FGE Weser wurden gemäß Art. 8 EG-WRRL im Jahr 2006 Überwachungsprogramme aufgestellt. Mittels der in diesen Programmen festgelegten Überwachungsnetze werden die Oberflächengewässer und das Grundwasser regelmäßig untersucht, um Probleme zu erkennen und die Wirkung von Maßnahmen zu überprüfen.

Die folgenden Überwachungsarten sind die Hauptsäulen des Monitoring:

Aufzählung

Die Überblicksüberwachung kontrolliert kontinuierlich mittels eines fest eingerichteten Netzes von Messstellen repräsentativ die Qualität der Gewässer.

Aufzählung

Die operative Überwachung erfolgt in einem engeren Messstellennetz und ist räumlich und zeitlich flexibel auf die jeweilige Belastung abgestimmt. Sie ergänzt die Überblicksüberwachung in den Wasserkörpern, die nicht im guten Zustand sind.

Ablauf der EG-WRRL

Organisation der FGG Weser

Karte - Überwachung der Oberflächengewässer

Karte - Überwachung des Grundwassers

 
   

Zudem kann im Falle einer akut auftretenden Gewässerbelastung unbekannter Herkunft eine Überwachung zu Ermittlungszwecken erfolgen, um die Ursachen und Auswirkungen zu erforschen. Für Grundwasserkörper gibt es neben dem chemischen Monitoring (Überblicksüberwachung und operative Überwachung) die Überwachung des Grundwasserstands, um die Entwicklung des mengenmäßigen Zustands beschreiben zu können. Die oberirdischen Gewässer werden insbesondere im Hinblick auf ihre chemische Qualität und die Zusammensetzung der Lebensgemeinschaften untersucht.

Bewirtschaftungsplan

Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie sind die Bundesländer verpflichtet, einen abgestimmten Bewirtschaftungsplan für das gesamte Flussgebiet zu erstellen. Der für die FGE Weser seit Ende 2009 vorliegende Bewirtschaftungsplan umfasst insbesondere die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Gewässerüberwachungsprogramme, die Beschreibung der Umweltziele sowie die Darstellung der angestrebten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer. Der Bewirtschaftungsplan wird alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert, um die Entwicklung der Gewässer zu überwachen und zu dokumentieren.

Maßnahmenprogramm

Um die durch die EG-WRRL gesetzten Ziele zu erreichen, wurde gemäß der EG-WRRL ein Maßnahmenprogramm aufgestellt. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme sowie den Ergebnissen der Überwachungsprogramme und unter intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Programm wurde 2009 veröffentlicht und muss alle sechs Jahre überprüft und aktualisiert werden.

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